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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Physiotherapie Körpermitte in Dornbirn

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose

  • die Anzahl der Behandlungseinheiten und

  • sowie verordnete Behandlung

beinhalten.

Ohne ärztliche Verordnung können Sie meine Leistungen nur präventiv in Anspruch nehmen.
Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie mir dies bitte sofort mit.

1.2. Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. 

Sollte hier etwas nicht verständlich sein, fragen Sie bitte bei der nächsten Möglichkeit bei mir erneut nach. Ich habe keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. 

Sie begleichen die Kosten direkt mit mir als Wahltherapeutin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

 

 

1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Vor Ihrem ersten Termin bei mir sollten Sie also die aktuelle Verordnung innerhalb von vier Wochen bewilligen lassen.

Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.

Laut ÖGK ist die Bewilligung der Überweisung für Versicherte über die ÖGK im Moment ausgesetzt.

 

1.4. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen. Wird mir eine behandlungsrelevante Information vorenthalten, so kann ich leider nicht für die bestmögliche Therapie garantieren.

 

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

2.1. Einzelbetreuung

Für die Dauer der Behandlung stehe ich ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ich bin Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.

Mit mir vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie …

  • Behandlungsziel

  • Maßnahmen der Behandlung

  • Behandlungstermine

  • Behandlungsdauer

  • Behandlungsfrequenz

  • Behandlungsumfang

  • Kosten der Behandlung

 

2.2. Behandlung

Meine Leistungen setzen sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, insbesondere

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung

  • behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe

  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials

  • bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen

Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger.

 

2.3. Grundsätze der Physiotherapiebehandlung

  • Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)

  • Wissenschaft: Ich berücksichtige die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. 

  • Selbstbestimmung: Ich unterbreite Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir abzusprechen.

  • Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie mir geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.

 

2.4. Dokumentation

Ich bin gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet.  Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei mir und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

 

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.1. Höhe der Kosten

Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen von mir zu Beginn der Behandlung mitgeteilt.

Bei Fragen bitte ich Sie, diese bereits bei der ersten Sitzung zu klären.

3.2. Zahlungsmodus

Ich stelle Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.
Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit mir vereinbaren:

  • Barzahlung

  • Zahlung mit Erlagschein/Banküberweisung

Mit mir vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) – er ist der Honorarnote zu entnehmen. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behalte ich mir das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen.

Reichen Sie nach abgeschlossener Behandlung:

  • den Originalverordnungsschein 

  • die Rechnung der Therapie im Original

  • die Bestätigung der Bewilligung (bei Ihrem Krankenversicherungsträger)

  • inklusive die Zahlungsbestätigung ein.

 

4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Ich begleite Sie auf Ihrem persönlichen Weg und stehe Ihnen gerne mit dem nötigen Fachwissen zur Seite. Im Rahmen des Erstuntersuchung, werden wir Behandlungsziele und Maßnahmen besprechen und vereinbaren. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir über Ihren Gesundheitszustand Auskunft geben und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ich unterstütze Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Erhalte ich den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, werde ich Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

 

5. Stornierung Termine

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, mir dies unverzüglich – spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – mitzuteilen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

 

6. Wann endet die Behandlung?

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl Ihnen als auch mir steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ich werde mich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn ich der Meinung bin, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.

Dasselbe gilt, wenn mir die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).

 

7.Gerichtsvereinbarung

Ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen 

Behandlungsvertragergebenen Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht mit dem Berufssitz in Dornbirn. Auf das Vertragsverhältinis kommt schließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

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